AGB

1. FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu 
leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 30 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 70 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

3. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei Studio7 – Sara Beinlich. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung).
Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis
auf den Urheber erbeten. z.B. Video von Studio7 – Sara Beinlich, Video © 
www.hochzeitsvideo-studio7.de, oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite: ./assets/sarabeinlich,studio7.de
oder Instagramprofil: instagram.com/sarabein-lich_studio7.com.
Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. 
Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Studio7 – Sara Beinlich ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-mail etc.) zu nutzen. 
Das Brautpaar muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss 
dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.
Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht können die Veröffentlichungsrechte für 300 Euro
inkl. MwSt gekauft werden. Somit stehen die Bilder nur euch zur Verfügung.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
Studio7 – Sara Beinlich behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne
Angabe von Gründen zurück zuziehen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen 
Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. 
Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang 
einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift. 
Eingang der Rücktrittserklärung 
– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (30 %) wird einbehalten.
– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen.
Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf 
Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der 
Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung 
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es 
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser 
(soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen. 

5. EXKLUSIVRECHT
Der/die Videograf/en muss/müssen der/die einzige/n professionelle/n Videograf/en am besagten Hochzeitstag sein. Er/Sie wird/werden nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder 
Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der/Die Videograf/en ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der/die einzige/n Videograf/en. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung
des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Studio7 – Sara Beinlich ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Videograf/en aufgrund von 
höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 8 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen. Studio7 – Sara Beinlich bemüht sich jedoch in 
diesem Fall ein gleichwertigen Ersatzvideografen zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videografen am Hochzeitstag 
durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund 
von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Studio7 Sara Beinlich auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und einen Sitzplatz für Studio7 – Sara Beinlich (1 Person oder wie vereinbart) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus 24211 
Schellhorn. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,40 € zzgl. MwSt. Die Fahrtkosten werden 
erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf 
die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

9. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Videograf/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der/Die Videograf/en sind maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des/der Videograf/en möglich.

10. AKZEPTIEREN DER AGBS
Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Studio7 – Sara Beinlich zu.

Einräumung Veröffentlichungsrechte 


1.
Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer das/die Video/s im Rahmen der 
Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. fü
Ausstellungen, Messen, Homepages, Social Media, Blog, Fachmagazine für Videografie 
oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch 
Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.

2.
Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch
die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine 
Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem
Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und 
Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. 
Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wer-
den die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.

3.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder 
dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zu-
gefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich 
der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

4.
Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.

5.
Der Auftragnehmer verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos/Videos zur Zweitnutzung.

6.
Falls das Brautpaar die Aufnahmen nicht veröffentlichen lassen will, so wird eine zusätzliche Vergütung von 300 Euro angesetzt.